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Gesellschaft für zeitgenössische Musik Aachen e.V.

MUSIC LOFT – Freie Musikschule Aachen

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Richtlinien ab 01. Januar 2006

für die Erteilung und den Empfang von Musikunterricht zwischen Mitgliedern des Fördervereins der Freien Musikschule music loft Aachen e.V.

1. Grundsätze

Diese Richtlinien stellen die Empfehlung des Vereins für die angemessene Gestaltung der Rahmenbedingungen einschließlich der Vergütung für Musiklehrer bei Musikunterricht zwischen Mitgliedern des Vereins dar. Diese Empfehlungen sind für die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Lehrer und Schüler nicht zwingend vorgegeben.


Im Interesse der Erhaltung angemessener Rahmenbedingungen gehört es jedoch grundsätzlich zu dem musikpädagogischen Konzept des Vereins, die von ihm angebotene organisatorische Förderung des Musikunterrichtes zwischen Vereinsmitgliedern auf solche Fälle zu beschränken, in denen die Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Lehrer und Schüler diesen Empfehlungen entspricht.

2. Unterrichtsrahmen

Für die Ausbildung der Instrumentalschüler wird regelmäßig eine Unterrichtseinheit pro Woche im instrumentalen Hauptfach als angemessen angesehen. Die von dem Musiklehrer angesetzten Zusatzkurse, Proben, Konzerte etc. werden als Bestandteil der Ausbildung angesehen. Hieran sollte der Schüler teilnehmen. Einmal im Jahr nimmt der Schüler an einem Vorspiel teil, dessen Art, Zeit und Ort durch den Lehrer in Absprache mit dem musikpädagogischen Leiter vorgegeben werden.


Fällt der wöchentliche Unterricht durch Verschulden des Schülers aus, so ist der Lehrer nicht verpflichtet, diesen nachzuholen. Fällt der wöchentliche Unterricht durch Verschulden des Lehrers aus, erfolgt eine Nachholung zu einem anderen Zeitpunkt, der zwischen Lehrer und Schüler abgesprochen wird. Bei längerer Krankheit des Lehrers wird dem Schüler eine Vertretung vorgeschlagen, die in Absprache mit dem musikpädagogischen Koordinator und dem betroffenen Lehrer ausgewählt wird. Steht eine Vertretung nicht zur Verfügung, ruht der Unterricht und es entfällt die Honorarzahlung.


Der Instrumentalunterricht kann mit einer Frist von 4 Wochen, zum nächsten Quartal, schriftlich gekündigt werden. Gruppenunterrichte können ebenfalls mit einer Frist von 4 Wochen zum nächsten Quartal schriftlich gekündigt werden.


Das Unterrichtsjahr entspricht dem Kalenderjahr; demgemäß ist das Unterrichtshonorar als Jahreshonorar zu berechnen und in 12 gleichen Teilen monatlich, fällig jeweils am 15. eines Monats per Einzugsermächtigung zu zahlen.


Eine Unfallversicherung seitens des Vereins besteht nicht.

3. Honorar-Richtsätze pro Schüler und Monat

Bei den Preisen handelt es sich ausschließlich um Richtwerte, die Gebühren können im Einzelfall abweichen. Die endgültigen Gebühren und die Preise der Workshops und Kurse entnehmen Sie bitte dem aktuellen Kursangebot.

Unterrichtsform

Minuten pro Woche

Teilnehmer pro Monat

Empfohlener Satz (Dozentenhonorar)

Zuschlag

Instrumentalunterricht

60

1

96,- €

8,- €

45

72,- €

30

48,- €

60

2

49,50 €

45

37,- €

30

25,- €


Der Zuschlag in der obigen Tabelle entspricht dem Kostenbeitrag für den organisatorischen Aufwand bei der Abwicklung von Musikunterricht (4,25 €), sowie dem Vereinsbeitrag pro Monat (3,75 €). Der Betrag zur Abwicklung von Musikunterricht kommt im Wesentlichen den Lehrern zugute, für die der Verein die An-/Abmeldungen bearbeitet und das Inkasso der Unterrichtsentgelte übernimmt, so dass die Lehrer weitgehend von Verwaltungsarbeit befreit sind. Die Vereinsbeiträge werden für Aufwendungen und Fördermaßnahmen bei music loft verwendet, z. B. Instrumentenkauf, Mieten von Räumlichkeiten, Veranstaltungen, Workshops etc.


Der Verein bietet die organisatorische Förderung von Musikunterricht auch für Sonderfälle an:

  • Option 1:
    Für den wöchentlich – außer an Feiertagen und in den Ferien – stattfindenden Unterricht wird auf Monatsbasis ein höheres Honorar zwischen Lehrer und Schüler vereinbart
  • Option 2:
    Unterricht wird lediglich stundenweise vereinbart und nur die gegebene Stunde nach Vereinbarung gezahlt.


Diese Möglichkeiten gelten auch für Ensembles. Die Vereinbarungen sind dem Verein mitzuteilen.


Für Gruppenunterricht werden Inklusivbeiträge erhoben, d.h. in der angegebenen Gebühr ist der Vereinbeitrag und der Verwaltungsbeitrag, sowie eine Unkostenpauschale für Mehraufwand, Räume und Ausstattung schon enthalten.


Unterrichtsform

Teilnehmer
pro Monat

Empfohlener Satz

Erwachsene

Kinder bis 16 J.

Kinder bis 8 J.

Gruppenunterricht

Ensembles

(jeweils 45 Min. pro Woche)

3

42,50 €

/

/

4

34,- €

30,50 €

28,- €

5

30,- €

25,50 €

24,- €

6

28,- €

25,50 €

24,- €

7

28,- €

24,- €

23,- €

ab 8

24,- €

22,- €

20,- €


Die Unterrichtsgebühr richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer und wird gemäß der Gebührenverordnung zu Anfang eines Quartals errechnet. Die Lehrer erhalten einen gemäß den Richtlinien des Fördervereins festgelegten Stundensatz.


Das Unterrichtsjahr entspricht dem Kalenderjahr; demgemäß ist das Unterrichtshonorar als Jahreshonorar zu berechnen und in 12 gleichen Teilen monatlich, fällig jeweils am 15. eines Monats per Einzugsermächtigung zu zahlen.

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